Archiv der Kategorie 'Recht'

Schülerdatenbanken? Aber bitte mit Hash!

schuelerdatenbank-paper-v01-rc3_seite_1Anstatt neue Fristen einzuführen, sollen nun, etwa in Berlin, Bundeslands-weite Schülerdatenbanken helfen unlautere Doppelanmeldungen von Schülern an weiteren Schulen rechtzeitig ausfindig zu machen. Das ist auch realisierbar, ohne die realen Namen zusammen führen zu müssen, wie es derzeit in den Gesetzen bzw -entwurf vorgesehen ist.

Drum habe ich ein Papier geschrieben, das erklärt, wie das funktioniert – Es trägt den provokanten, gar paradox-anmutenden Titel: Skizze einer Datenschutz-gerechten Schülerdatenbank (PDF).

Ich bitte um Kritik und Anregungen. Bitte gebt das Dokument ruhig weiter, es steht unter CC BY Matthias Mehldau <wetterfrosch@einmachglas.info>

Kurzer Hintergrund im aktuellem Kontext: Hash-Werte funktionieren ähnlich wie Prüfsummen und bilden kryptographisch einen eindeutigen Wert, um ursprüngliche Eingaben (wie etwa Passwörter) zu sichern. Dieses Verfahren ist auch sehr hilfreich, wenn man – entsprechend der bundesdeutschen Grundsätze der Datensparsamkeit – eine zentrale Datenbank zum Abgleich doppelter Einträge aus verschiedenen Listen schaffen.
So geschehen – man glaube es kaum – im Rahmen der Korruptionsbelämpfung bei der Telekom. Die Deutsche Bahn hat diesen Schritt leider verschlampt und nun sind viele Bundesländer dabei es ihnen gleich zu tun.

Filesharing: Staat kapiert langsam um was es geht

Tolle Meldungen!

Gestern kam die Nachricht, dass die Wuppertaler Staatsanwaltschaft Anzeigen wegen Filesharing seit kurzem kategorisch ablehnt (heise):

„Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen“, teilte Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal, nun mit.

Und das Landgericht Hamburg erkennt keine Beweiskraft für mitgeloggte IP-Adresen, wie aus dem Urteil vom 14. März (Az.: 308 O 76/07) hervorgeht (webhosting-und-recht.de):

Nicht ausreichend ist es, wenn die Klägerin hierfür bloß Papierausdrucke einer von ihr beauftragten Ermittlungsfirma vorlegt, aus denen hervorgeht, wonach eine bestimmte IP-Adresse im fraglichen Zeitraum der Beklagten zuzuordnen ist.

Kann mal wer Silbermond fragen, ob die das Vorgehen ihres Labels eigentlich toll finden?

Prognose

Jetzt muss nur noch der Gesetzgeber erkennen, dass es am sinnvollsten ist die öffentliche Weitergabe und Vervielfältigung zwischen sich unbekannten Dritten („Filesharing“) in das Recht auf Privatkopie (§53 des Urheberrechtsgesetzes) aufzunehmen, solang sie eben keinen gewerblichen Nutzen erfüllt. (Erspart auch ne Menge Arbeit.)

Ferner kann aus dem zweiten Umstand ein Innenpolitiker sich die Frage herleiten, ob denn die Erkenntnisse einer Onlinedurchsuchung überhaupt vor Gericht als beweiskräftig anerkennt werden.

So ein Haufen Bits lässt sich eben schnell kippen.


Guten Tag!

Hier ist das Blog vom Wetterfrosch am Entstehen. Gerade fängt er an in Hamburg Flosse zu fassen und rekunstruiert hier seine jüngste Vergangenheit. Viel Spaß!

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