Es fand zur Stichwahl eine erneute Wahlbeobachtung am 2.12.2007 statt, der Bericht folgt noch.
Updates: 20.11. Offener Brief mit Nachfragen an Wahlleiter wurde rausgeschickt (s.u.) und alle Inhalte (Fotos wie Bericht) unter die Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland-Lizenz gestellt. 29.11. Die Antworten des Wahlleiters sind eingetroffen.

Am vergangenen Sonntag wurde gewählt. Zusammen mit einem Bekannten habe ich das Ablesen der Computer-betriebenen Auszählung der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf beobachtet. Hier ein kleiner bunt bebilderter Bericht:
Nachmittags entschließen wir uns rauszufahren und packen zumindest noch die Brandenburger Wahlgeräteverordnung für Landtagswahlen (PDF) ein. Das Exemplar für eine Kommunalwahl haben wir leider nicht rechtzeitig ergooglet. Es sollte sich aber auch nicht großartig unterscheiden.

17.50h Wir kommen im Wahllokal an und überzeugen uns als erstes vom Aushang einer verständlichen Anleitung zur Bedienung der Wahlcomputer. Wir stellen uns als interessierter Bürger bzw. Informatikstudent vor. Das Photographieren wird uns unter Vorbehalt gestattet. Da es uns um die Handlungen geht, verzichten wir selbstverständlich auf die Aufnahmen von Gesichtern, die sich nicht in einer Gruppe befinden oder Fragen die Abgelichteten zuvor.

Seit sechs oder sieben Jahren werden in der Gemeinde Wahlcomputer eingesetzt, auch für Bundestagswahlen. Die Gemeinde wurde von ihrer Partnerstadt in NRW auf die Idee gebracht, die Geräte anzuschaffen. Trotz Vollautomatisierung sind in den beiden besichtigten Wahllokalen jeweils circa fünf Personen anwesend, die die Durchführung der Wahl durch den Computer begleiten.

17.59h Uns wird mitgeteilt, dass nun für einen kurzen Moment, der circa zwei bis drei Minuten andauerte, die Wahl unter Ausschluß der Öffentlichkeit beendet wird. Danach könnten wir selbstverständlich wieder dabei sein. Die Rechtslage für diesen Akt ist uns sehr ungewiss – vermutlich wollten sich die Leute mal besprechen, wie sie nun mit diesen zwei neugierigen Jungs umgehen wollen.

18.03h Wir werden wieder herein gelassen. Die externe Bedieneinheit des Wahlcomputers ist bereits mit beiden Schlüsseln, welche notwendig sind, um die Wahl zu beenden, bestückt. Das kleine Terminal dient zur Freischaltung der einzelner Wahlgänge, um Doppelwahlen zu verhindern. Ferner zählt es sichtbar die Anzahl bereits abgegebene Stimmen mit. In der vom Innenministerium autorisierten Softwareversion wird selbstredend nicht angezeigt, was gewählt wird.

18.05h Die Vorsitzende des Wahlvorstandes kämpft einen Moment mit dem Verständnis der ein-A4-seitigen Anleitung des Gerätes, um die Auszählung zu starten. Schnell wird die Bedienung klar, die notwendigen Knöpfe werden gedrückt. Alle sind gespannt.

Aus der Rückseite rollt aus einem Kassen-Quittungs-Drucker das Ergebnis. Selbiges wird verlesen und handschriftlich im Wahlprotokoll notiert. Die Anzahl abgegebener Stimmen wird mit den Häkchen aus dem Wählerverzeichnis verglichen, die Zahlen stimmen überein. Das Speichermodul wird entfernt und in einen Umschlag getan.

18.10h Ein zweiter Ausdruck kommt aus dem Drucker.

“Was ist das denn?” frage ich einen neben mit stehenden Herren, “etwa ein zweites Ergebnis?”. “Wir haben noch ein Ergebnis” wiederholt dieser etwas lauter. Mehrere Personen stellen sich verdattert um das Gerät auf. Es handelt sich in der Tat um einen identisch bedruckten Zettel (auch alle Zahlen stimmen überein).

Wir fragen etwas später, ob das normal sei, dass ein zweites Ergebnis ausgegeben wird. Ja, das habe das andere Gerät auch getan. Beide Zettel werden zu dem Null-Summen Ausdruck vom Morgen in der Protokoll geklebt und unterschrieben.

Keine Besonderheiten oder Auffälligkeiten werden im Protokoll notiert. Beim Blick in das Protokoll des Wahllokals einen Raum weiter sehen wir nur einen Ausdruck des Ergebnisses – wir wurden mit einer Notlüge abgespeist, wie uns später auf Nachfrage im Rathaus indirekt verraten werden soll. Der Umstand des doppelten Ausdrucks wurde nicht im Protokoll vermerkt – außer durch das stumpfe Einkleber beider Quittungen.

18.25h Das Mobiltelefon der Wahlvorstands-Vorsitzenden klingelt. Sie gibt die Ergebnisse durch. Das Protokoll wird abgeschlossen, alle Wahlvorstehenden unterschreiben und es wird dem Umschlag mit dem Speichermodul zugefügt und versiegelt.

Die Computer werden zusammengeklappt und versiegelt. Die Siegel sind mit einem Stempel der Gemeinde versehen. Am Ende bleibt ein Siegel übrig. Wo denn das Baugleichheitszertifikat sei, wollen wir wissen. Laut Wahlgeräteverordnung muss es von der Wahlbehörde am Morgen dem Wahlvorstand übergeben worden sein. Niemand weiss, wovon wir Reden. Im Gemeindezentrum erfahren wir später, dass es sich im Gerät selbst befunden haben müsste.

18.30h Der Abtransport von Gerätschaft und Umschlägen beginnt und wird mit privaten Kraftfahrzeugen durchgeführt, die sich ins Rathaus aufmachen. Wir werden gebeten mitzukommen, um die Rechtslage unserer Photographien direkt mit dem Wahlleiter zu klären.

ca. 18.50h Wir kommen im Rathaus an. Der Wahlvorsteher der Gemeinde, Herr Müller, erklärt, dass das alles kein Problem sei, solange wir keinen Wahlakt selbst abgelichtet hätten. Wir beteuern unsere Sorgsamkeit im Umgang mit dem Recht am eigenen Bild. Herr Müller macht sich darum keine Sorgen.

ab 19h Dutzende Umschläge der verschiedenen Wahllokale liegen auf dem Tisch, Zahlen werden zusammengeschrieben, die Speichermodule ausgelesen und von der Software der Firma Nedap ausgelesen.

Der technische Betreuer der Wahl erklärt, dass die Module alle nur genau einmal auslesbar seien und nicht nochmal verwendet werden. Wird eine Wahl angezweifelt, müssen weitere Ausleseprozese durch das deutsche Vertriebsunternehmen der Wahlcomputer durchgeführt werden. (Da fällt mir ein; der letzte Papier-Volksentscheid in Hamburg wurde durch die Druckerei-GmbH der Wahlzettel selbst ausgezählt.)

Wir erfahren ferner, dass die Konstellation von Software- und Geräteversionen für jede Wahl durch das Innenministerium zugelassen werden müssen. Der Deutsche Vertrieb der Software, vermutlich HSG, verschickt die jeweilige Softwareversion für jede Wahl per unverschlüsselter und (!) unsignierter Mail. Uns stehen die Haare zu Berge.

Derweil werden die Briefwahlzettel im Raum nebenan ausgezählt. Dieses Ergebnis wird dem bisherigem durch Eintippen hinzugefügt.

Balkendiagramme werden in Excel-Tabellen generiert, Tabellen werden ausgedruckt. Im Gesamt-Wahlprotkoll wird festgehalten: Keine Besonderheiten, keine Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten. Eine ganz normale Wahlcomputerwahl eben.

ca. 21:30h Das Endergebnis steht: Kein Kandidat erhält die absolute Mehrheit. Die Stichwahl findet am 2. Dezember statt.
Ich kann da leider nicht kommen, wünsche aber allen freiwilligen Wahlbeobachtern in Fredersdorf-Vogelsdorf viel Spaß!
Der Unterhaltungsfaktor ist garantiert. Kamera nicht vergessen!
Wer Interesse hat, kriegt gerne von mir die Liste der Anschriften der Wahllokale.

Offener Brief an den Wahlvorsteher Müller
Am Dienstag stellten wir dem Wahlvorstehe der Gemeinde folgendes Schreiben zu:
Offener Brief
In Kopie an Herrn Bürgermeister W. Thamm
Per Mail an
w.mueller@fredersdorf-vogelsdorf.de sowie
w.thamm@fredersdorf-vogelsdorf.de
Hamburg, den 20. November 2007
Sehr geehrter Herr Wahlleiter W. Müller,
werte Interessierte Öffentlichkeit,
zusammen mit Herrn Tobias Anton beobachtete ich am 11. November 2007 die Auszählung und Zusammenzählung der Ergebnisse zur Wahl des Bürgermeisteramts Ihrer Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf.
Wir verstehen uns als interessierte Bürger, die den Einsatz von Wahlcomputern kritisch hinterfragen. Einen ersten Bericht von unseren Beobachtungen habe ich im Internet auf meinem Weblog veröffentlicht [1]. Sollten Ihnen gegenteilige Sachverhalte bekannt sein, so bitte ich Sie mir mitzuteilen, so dass sie an gegebener Stelle angemerkt werden können.
Wir gedenken einen Artikel für eine wissenschaftliche Fachzeitschrift zu verfassen, in dem wir auch gerne Ihre folgenden Antworten und Darstellungen einfließen lassen wollen.
Wir bitten Sie daher um zeitnahe Antwort vor der Durchführung der Stichwahl am 2. Dezember 2007. Sie erhalten dieses Schreiben auch per Post.
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden wir zur Schließung des Wahllokales 001 in der xy Grundschule um 18:00h aus Raum gebeten?
Vor Ort wurde und mitgeteilt, dassdiese üblicherweise nicht öffentlich stattfände. Nach §49 insbesondere in Verbuindung mit §55 der Brandenburger Wahlverordnung ist uns keine Rechtfertigung für dieses Handeln herleitbar, da wir uns zuvor auch als Bürger Berliner vorstellten womit wir keine wahlberechtigte Person darstellten und sich zu diesem Zeitpunkt keine solche im Wahllokal befand.
2. Aus welchem Grund druckte der eingesetzte Wahlcomputer im Wahllokal 002 der Grundschule ein zweites Ergebnis aus?
Entgegen der Zusicherung der Mitglieder des Wahlvorstandes des Lokals ist dies nicht üblich, wie beim Betrachten der anderen Wahlprotokolle klar wird: Diese enthalten nämlich nur eine Version des Ausdrucks und nicht zwei wie des Wahllokals 002.
3. Warum wurde diese Unregelmäßigkeit nicht im Wahlprotokoll des Wahllokals 002 oder auch im gesamten Wahlprotokoll der Bürgermeisterwahl festgehalten trotzdem wir die Wahlvorsteherin des Wahllokals und sie persönlich darauf hingewiesen haben?
4. Warum wusste in beiden von uns besuchten Wahllokalen keine Mitglied des Wahlvostands etwas über den Aufenthalt der Baugleichheitserklärung des Herstellers der eingesetzten Geräte?
4.b In der Wahlgeräteverordnung Brandenburgs für Landtagswahlen ist festgehalten, dass am Morgen des Wahltages dem Wahlvorstand der Wahlcomputer eine Baugleichheitserklärung mit ausgehändigt werden muss. Gilt dies auch für Ihre kommunale Wahl?
4.c Warum wurde uns bei der Auszählung im Rathaus kein Einblick in diese Dokumente gewährt, obwohl Sie und der technische Betreuer der Wahl von dem Aufenthaltsort der Papiere gewusst haben und er Ihnen zugänglich war?
5. Halten Sie es für beunruhigend, dass die Ausgabe respektive die Nutzung der Siegel für Unterlagen, Geräte und Speicher für das Wahllokal 002 so ablief, dass am Ende ein Siegel übrig blieb? Wie ist dieser Überschuß an Siegeln zustande gekommen?
6. Halten sie einfach gestempelte, weiße Aufkleber als geeignetes Siegel für die Verwahrung Ihrer Wahlcomputer und Sicherung der Ergebnisse?
7. Welche Vorkehrungen treffen Sie für die sichere Lagerung der Wahlcomputer?
8. Halten sie es für bedenkenswert, dass die nochmalige Auszählung der Stimmen, etwa bei einer Anfechtung der Wahl, nur durch eine private GmbH vorgenommen werden kann?
9. Halten Sie es für bedenkenswert, dass Sie die Software, welche für den Betrieb der Geräte notwendig ist, lediglich mittels einer E-Mail in Klartext-Form erhalten, welche auch nicht signiert oder sonst wie gesichert ist?
10. An Herrn Thamm: Sind Sie reinen Gewissens zugleich Mitglied Ihrer Wahlbehörde, welche die schwierig kontrollierbaren Geräte zur Wahl ausgibt, als auch amtierender Inhaber des Amtes, dessen Wahl durch die Behörde organisiert wird, auch wenn Sie nicht noch einmal kandidieren?
Es grüßen Sie,
Matthias Mehldau und Tobias Anton
[1] http://einmachglas.wordpress.com/2007/11/15/wahlbeobachtung/
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