Anstatt neue Fristen einzuführen, sollen nun, etwa in Berlin, Bundeslands-weite Schülerdatenbanken helfen unlautere Doppelanmeldungen von Schülern an weiteren Schulen rechtzeitig ausfindig zu machen. Das ist auch realisierbar, ohne die realen Namen zusammen führen zu müssen, wie es derzeit in den Gesetzen bzw -entwurf vorgesehen ist.
Drum habe ich ein Papier geschrieben, das erklärt, wie das funktioniert – Es trägt den provokanten, gar paradox-anmutenden Titel: Skizze einer Datenschutz-gerechten Schülerdatenbank (PDF).
Ich bitte um Kritik und Anregungen. Bitte gebt das Dokument ruhig weiter, es steht unter CC BY Matthias Mehldau <wetterfrosch@einmachglas.info>
Kurzer Hintergrund im aktuellem Kontext: Hash-Werte funktionieren ähnlich wie Prüfsummen und bilden kryptographisch einen eindeutigen Wert, um ursprüngliche Eingaben (wie etwa Passwörter) zu sichern. Dieses Verfahren ist auch sehr hilfreich, wenn man – entsprechend der bundesdeutschen Grundsätze der Datensparsamkeit – eine zentrale Datenbank zum Abgleich doppelter Einträge aus verschiedenen Listen schaffen.
So geschehen – man glaube es kaum – im Rahmen der Korruptionsbelämpfung bei der Telekom. Die Deutsche Bahn hat diesen Schritt leider verschlampt und nun sind viele Bundesländer dabei es ihnen gleich zu tun.
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