Archive for the 'CCC' Category

Eintagszeitung: Neues Internet

Für die Protestkundgebung nacher um 9 Uhr werd ich noch zusehen diese Ausgabe der Eintageszeitung „Neues Internet“ (PDF)zu drucken.

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Ich nehme keine Rechte an diesem Werk wahr – als „Lizenz“ wäre somit CC0.

Schilder für Zensursula

Ein PDF von einem Dutzend Schildern, die sich wunderbar für die morgige Protestkundebung (9h, Berlin Mitte) eignen.

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Ich nehme keine Rechte an diesen Werken wahr – als „Lizenz“ wäre somit CC0.

Danke an alle Ideen via Ralfs Kreativposting auf netzpolitik.org. Mehr davon! :)

(Anm. In einer früheren Version hiess es „Bekämpfen“ – damit war sexueller Mißbrauch gemeint. Um eventuellen Mißverständnissen vorzubeugen heisst es nun „Kämpfen“.

Fahndungsplakat zum Bundestrojaner

Zum vergangenen Kongress (25C3) des Chaos Computer Clubs erschien eine weitere Version des Fahndungsplakates für Überwachungstäter und Datenkraken – dieses mal speziell den Politikern der schwarz-roten Regierungskoalition gewidmet, das das neue BKA-Gesetz verabschiedet haben, welches eine heimliche Onlinedurchsuchung – auch „Bundestrojaner“ – vorsieht.

CCC-Fahndungsplakat v0.6: Bundestrojaner

Das Werk (PDF, 4,7 MB) ist bei Quellangabe „CCC“ honorarfrei abdruckbar, solang es dabei nicht primär kommerziellen Zwecken dient.

Hessenjournal: Wahleinspruch des Chaos Computer Clubs

Bericht im Hessenjounal des Hessischen Rundfunks am 29. Januar 2008 über mögliche Manipulationen an Wahlcomputern bei der Wahl zum Hessischen Landtag am 27.1.2008

Hessen: Skandale um Wahlcomputer führen zu Neuwahlen?

Ob man hier von Zensur reden muss?

Lesen, Lesen, Lesen, … bei Fefe: Schreiben des Wahlleiter in Langen vor der Wahl an die Wahlhelfer:

Wichtige und eilige Hinweise für den Wahlvorstand
Die geplanten Störungen und Angriffe des CCC (Computer-Chaos-Clubs), die sich als Wahlbeobachter ausgeben und am Wahlsonntag alle acht Kommunen, die Nedap-Wahlgeräte einsetzen, aufsuchen wollen, sind ernst zu nehmen. Im Internet unter der Adresse https://berlin.ccc.de/wiki/wahl_in_Hessen_vom_25.01.2008 dokumentiert.

Alle Mitglieder des CCC stehen im Chat untereinander in Verbindung und wollen Unregelmäßigkeiten mittels Fotos dokumentieren. Auch Befragungen von Mitgliedern des Wahlvorstandes sind beabsichtigt. Diese Absicht führt zwangläufig(sic!) zu Störungen im Wahllokal und muss unterbunden werden. Der Wahlvorsteher bzw. die Wahlvorsteherin sind verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf im Wahllokal und üben das Hausrecht aus.

Daher sind folgende Regelungen zwingend zu beachten:

1. Generelles Handyverbot in allen Wahllokalen für Besucher.
2. Keine Foto- oder Filaufnahmen(sic!) im Wahllokal.
3. Keine Interviews bzw. Befragungen mit Besuchern im Wahllokal.
4. Keine Benutzung von Notebooks (Laptops) im Wahllokal.
5. Beachtung der Bannmeile von 10 Metern.

Sollten sich Personen als Wahlbeobachter im Wahllokal melden, bitte unverzüglich mich davon unterrichten, damit Absprachen getroffen werden können.
Bitte darauf achten, dass das „Öffentlichkeitsprinzip“ nicht verletzt wird. Nicht einfach des Raumes verweisen — nur bei Störungen im Ablauf der Wahlhandlung. Ruhe und Ordnung im Wahllokal müssen gewährleistet [Rest fehlt]

Absender war Fachdienst 11, Bürgeramt, Bürgerbüro, Magistrat der Stadt Langen. Das Schreiben ging an die Wahlvorstände in den Wahllokalen 1 bis 20.

Dienstag: Der Tagesspiegel greift das Thema „Lagerung der Wahlcomputer bei Parteimitgliedern zu Hause“ auf:

Hessens Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel gibt zu: Wahl-Computer sind „theoretisch manipulierbar“. […]
„Das System hat großflächig versagt“, erklärt ein CCC-Sprecher. Dies sieht der Landeswahlleiter anders. Es gebe keinen Grund für eine Wiederholung der Abstimmung. […]
Sowohl der Landeswahlleiter, als auch der CCC, beurteilen den Umgang mit den Wahl-Computern als nicht korrekt. „Die Gemeinde muss die Geräte lagern“, so Hannappel.

Montag: Liebe Zeitungen und sonstigen Medien, der Karikaturen-Zeichner Götz Wiedenroth hat heute eine Karikatur namens „Wahlcomputer nach dem Hacker-Angriff“ gemacht – ab sofort für 14 Tage zum regelulären Honorar von 60 Euro (netto) abdruckbar (ots). Ja, ein weiteres dürfte etwas lustiger oder bissiger sein :)

Nach der Zusammenfassung auf Heise scheint mir immer klarer: Neuwahlen wegen eines grob fahrlässigen mit den Wahlcomputern sind sehr wahrscheinlich. Der Hammer is ja eigentlich, dass sich die Geräte in zwei Wahllokalen für längere Zeit unter der ausschließlichen Gewalt der Wahlbeobachter befanden, weil sonst keiner da war. Und die Lagerung der Geräte bei Parteifunktionären zu Hause ist unvertretbar.

Im Wiki des CCC Berlin gibt es alle Wahlberichte der rund 50 Wahlbeaobchter zu finden – Berichte, Fotos, Protokolle, Links.

Holger Klein, Moderator bei YouFM, ehemals Chaosradio-Bluemoon u.a. bei Radio Fritz, oder kurz „Holgi“ assoziiert in Sachen „fehlende kritische Berichterstattung“ im Blog seiner Sendung „nightline“:

Ich glaube, dass die Kollegen Qualitätsjournalisten überhaupt nicht am Ball bleiben werden, weil sie selbst kaum begreifen, was das Problem ist und weil es ihnen zu anstrengend ist, dieses Thema zu bearbeiten. Der Zynismus in den Redaktionen sitzt so tief, dass sie einfach zur Tagesordnung übergehen und das Problem der Wahlcomputer zu einem Nerd-Problem erklären werden. Die meisten mir bekannten Journalisten sind absolut Technik- und Obrigkeitsgläubig und beseelt vor einer seltsamen Arroganz, die sie glauben lässt, mit den einfachen Problemen „da unten auf der Strasse“ nichts zu tun zu haben.
An anderer Stelle habe ich geschrieben: „Hätten die Journalisten all die Jahre ihren Beruf ernstgenommen, würden heute auch nicht ihre Telefone abgehört.“ Es ist genau diese Haltung, die sie auch beim Thema Wahlcomputer an den Tag legen werden und sie werden die Wahlen beweinen, wenn es längst zu spät ist.

Die Bild bricht es zu weit runter, als dass die Relevanz des Problems „Wahlcomputer“ klar wird:

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SpiegelOnline berichtet ebenfalls, deutlich detailierter und umfassender über die einzelnen Schwachstellen.

Mehr Erfrischendes Erschreckendes Skandal-trächtiges gibts auch in der Pressemittelung des CCCs: Schwerwiegende Wahlcomputer-Probleme bei der Hessenwahl – Wahleinsprüche und Nachwahlen erwartet

In mindestens einer Gemeinde wurden die Computer über Nacht in den Privatwohnungen von Parteimitgliedern gelagert. Dies sei „gängige Praxis“, bestätigten Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Wahlbeobachtern. Alle neun Wahlcomputer der Gemeinde Niedernhausen seien privat gelagert worden.

Heise:

Ein Wahlcomputer in Viernheim habe nach Inbetriebnahme um kurz vor 8 Uhr nur eine Fehlermeldung angezeigt. „In dieser Zeit konnten viele Wähler ihr Wahlrecht nicht ausüben“, schreibt der CCC.

Frank schreibt über den Umgang mit den Wahlbeobachtern in Obertshausen:

In Obertshausen wurden interessierte Buerger vor dem Wahllokal, in dem sie den Aufbau der Wahlcomputer beobachten wollten, abgefangen, das Betreten des Wahllokals verweigert, ihre Personalien festgestellt, eine Anzeige wegen Stoerung der Wahl angekuendigt und der Hinweis auf die Paragraphen im Wahlgesetz zur Oeffentlichkeit der Wahl mit dem Spruch “Sie haben hier gar keine Rechte!” beantwortet. Dann wurden sie des Bannkreises um das Wahllokal verwiesen und von einem Ordnungsamtsmitarbeiter mit dem Auto bis zur Landkreisgrenze verfolgt. Weiterlesen …

Viele Zitate und Diskussionen finden sicht bei netzpolitk.org und im Blog von Holgi bei YouFM, einem hessischem Jugendradiosender.

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Hessen: Werde Wahlbeobachter!

Liebe Hessen!

Bernadettes Aufruf zur Wahlbeobachtung auf netzpolitik.org an diesem Sonntag in Hessen kann ich mich nur anschließen!

Um zu zeigen, dass eine Wahl mit Wahlcomputer problematisch ist und nicht transparent sein kann, ist es hilfreich, Wahlbeobachtungen durchzuführen und zu dokumentieren.

Recht hat sie – und Spaß macht das auch noch!

In diesen Gemeinden wird vorraussichtlich mit Wahlcomputer gewählt:

  • Niedernhausen
  • Obertshausen
  • Langen
  • Bad Soden a.T.
  • Lampertheim
  • Alsbach-Hänlein
  • Eppertshausen
  • Niestetal

Im Wiki des CCC Berlin ist alles zu den Wahlbeobachtungen zu finden: Argumente, Einsatzplan, Erfahrungen und Ergebnisse vorheriger Beobachtungen und ein kleines How-To.

Mehr Hintergrund gibts in einem netzpolitik.org-Podcast mit Andreas Bogk vom CCC (MP3) und auf der Seite Wahlcomputer im CCC Berlin Wiki.

Viel Spaß an den Geräten!

Volldampf voraus: 24C3 Tagungsband V1 online.

Auf 188 Seiten gibt es die bislang eingereichten Papers und eine Übersicht aller Veranstaltungen als PDF des Tagungsband es (A4) zum selber-Lesen und -Ausdrucken.

Oder wie es bei Adobe so schön heißt:

This document passes PDF/X-1a:2001 compliance checks. 0 Errors.

Für Bin mal gespannt wieviele Exemplare wir auf dem Congress da haben werden. Wir werden genug Exemplare für alle haben, Stückpreis vorr. 23 Euro.

Wer seine Zusammenstellung selbst ausdrucken mag schont also nicht nur die Umwelt. Hier die Dateien für ne gebundene A4-Version.

Wer es nicht eilig hat; das gibts demnächst auch dank Books-on-Demand und dem FoeBuD-Shop bei Bookzilla, Amazon und Co sowie in der Buchhandlung ums Eck. Frohes Fest.

Ah, die ISBN: 978-3-934636-06-4. Demnächst auch in der Nationalbibliothek Ihres Vertrauens.

Wahlbeobachtung: Statement aus Fredersdorf-Vogelsdorf

Heute kamen dankenswerter Weise die Antworten des Wahlleiters aus Fredersdorf-Vogelsdorf auf unsere offenen Fragen. Dort haben Tobias und ich am 11. November die Bürgermeisterwahl beobachtet und hinterfragt.

An diesem Sonntag, den 2. Dezember, findet die Stichwahl statt – es werden noch Wahlbeobachter gesucht! Allen Beteiligten wünsche ich viel Spaß und ein gutes, sicheres Gelingen!

Offener Brief und Antworten

(Anschreiben gekürzt)

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden wir zur Schließung des Wahllokales 001 in der xy Grundschule um 18:00h aus Raum gebeten?

Vor Ort wurde und mitgeteilt, dassdiese üblicherweise nicht öffentlich stattfände. Nach §49 insbesondere in Verbuindung mit §55 der Brandenburger Wahlverordnung ist uns keine Rechtfertigung für dieses Handeln herleitbar, da wir uns zuvor auch als Bürger Berliner vorstellten womit wir keine wahlberechtigte Person darstellten und sich zu diesem Zeitpunkt keine solche im Wahllokal befand.

Gemäß § 41 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKwahlG ist die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses öffentlich. Das betrifft die Wahlzeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr am Wahltag. Gemäß § 55 Brandenburgische Kommunalwahl-verordnung – BbgKWahlV wird vom Wahlvorsteher sobald die Wahlzeit abgelaufen ist, dies bekanntgegeben (hier 18:00 Uhr). Zur Stimmabgabe dürfen dann nur noch die sich im Wahllokal befindlichen wahlberechtigten Personen zugelassen werden. Der Zutritt zum Wahllokal ist solange zu sperren, bis die anwesenden wahlberechtigten Personen ihre Stimme abgegeben haben. Sodann erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen und die evtl. vorgenommene Sperrung des Wahllokals ist aufzuheben (Herstellung der Öffentlichkeit) für die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahllokal.

Ihren Hinweis zu einem Wahllokal werde ich in der Schulung der Wahlvorstände zur Stichwahl auswerten.

2. Aus welchem Grund druckte der eingesetzte Wahlcomputer im Wahllokal 002 der Grundschule ein zweites Ergebnis aus?

Entgegen der Zusicherung der Mitglieder des Wahlvorstandes des Lokals ist dies nicht üblich, wie beim Betrachten der anderen Wahlprotokolle klar wird: Diese enthalten nämlich nur eine Version des Ausdrucks und nicht zwei wie des Wahllokals 002.

3. Warum wurde diese Unregelmäßigkeit nicht im Wahlprotokoll des Wahllokals 002 oder auch im gesamten Wahlprotokoll der Bürgermeisterwahl festgehalten trotzdem wir die Wahlvorsteherin des Wahllokals und sie persönlich darauf hingewiesen haben?

Zu 2./3.
Die Anzahl der durch die Stimmenzählgeräte herzustellenden Ergebnisprotokolle sind durch die Rechtsvorschriften (BbgKWahlG, BbgKWahlV und Kommunalwahlgeräteverordnung – BbgKWahlGV) explizit nicht eingeschränkt. Der Ausdruck erfolgt auf Anforderung durch Herstellung eines bestimmten Betriebszustandes des Gerätes durch den Wahlvorsteher.

Bei der nachträglichen Prüfung konnte die dargestellte Verfahrensweise nur festgestellt werden. Der Wahlvorstand hat den Doppelausdruck nicht als Unregelmäßigkeit/Störung, lt. vorliegendem Protokoll, angesehen, weil aus den Rechtsvorschriften das nicht ableitbar ist.

4. Warum wusste in beiden von uns besuchten Wahllokalen keine Mitglied des Wahlvostands etwas über den Aufenthalt der Baugleichheitserklärung des Herstellers der eingesetzten Geräte?

4.b In der Wahlgeräteverordnung Brandenburgs für Landtagswahlen ist festgehalten, dass am Morgen des Wahltages dem Wahlvorstand der Wahlcomputer eine Baugleichheitserklärung mit ausgehändigt werden muss. Gilt dies auch für Ihre kommunale Wahl?

4.c Warum wurde uns bei der Auszählung im Rathaus kein Einblick in diese Dokumente gewährt, obwohl Sie und der technische Betreuer der Wahl von dem Aufenthaltsort der Papiere gewusst haben und er Ihnen zugänglich war?

Zu 4./4.b/4.c
Die Baugleichheitserklärung ist in jedem Stimmenzählgerät angebracht. Mit der Ausgabe des Gerätes an den Wahlvorstand wird die Baugleichheitserklärung mit übergeben. Warum dazu vom Wahlvorstand keine Auskunft gegeben werden konnte, kann nicht nachvollzogen werden. Während der Durchführung der Ergebnisfeststellung für den Wahlkreis konzentrieren sich die Beschäftigten in ihrer Tätigkeit darauf. Über die Erlangung von weitergehenden Auskünften wurden Sie an diesem Tag hingewiesen.

5. Halten Sie es für beunruhigend, dass die Ausgabe respektive die Nutzung der Siegel für Unterlagen, Geräte und Speicher für das Wahllokal 002 so ablief, dass am Ende ein Siegel übrig blieb? Wie ist dieser Überschuß an Siegeln zustande gekommen?

Die Siegelmarken werden von den Wahlvorständen angebracht und durch günstige Verpackung/Zusammenstellung der Materialien kann auch eine Siegelmarke nicht zur Anwendung kommen.

6. Halten sie einfach gestempelte, weiße Aufkleber als geeignetes Siegel für die Verwahrung Ihrer Wahlcomputer und Sicherung der Ergebnisse?

Die Stimmenzählgeräte werden nicht mit den ausgegebenen Siegelmarken zur Verwahrung gegeben, weil sie ohne Stimmenspeicher aufbewahrt werden. Für die Sicherung während des Transportes der Stimmenspeicher zur Wahlbehörde sehen wir die Siegelmarke als eine ausreichende Sicherung an.

7. Welche Vorkehrungen treffen Sie für die sichere Lagerung der Wahlcomputer?

Die Frage ist nicht konkret, lässt verschiedene Antworten zu.

8. Halten sie es für bedenkenswert, dass die nochmalige Auszählung der Stimmen, etwa bei einer Anfechtung der Wahl, nur durch eine private GmbH vorgenommen werden kann?

Wie zu Verfahren ist bei Einlegung eines Wahleinspruches ist in den Rechtsvorschriften geregelt. Das Auslesen der Stimmenspeicher hat mit einer privaten GmbH nichts zu tun, die Geräte sind Eigentum der Gemeinde.

9. Halten Sie es für bedenkenswert, dass Sie die Software, welche für den Betrieb der Geräte notwendig ist, lediglich mittels einer E-Mail in Klartext-Form erhalten, welche auch nicht signiert oder sonst wie gesichert ist?

Diese Verfahrensweise erfolgt so nicht mehr.

10. An Herrn Thamm: Sind Sie reinen Gewissens zugleich Mitglied Ihrer Wahlbehörde, welche die schwierig kontrollierbaren Geräte zur Wahl ausgibt, als auch amtierender Inhaber des Amtes, dessen Wahl durch die Behörde organisiert wird, auch wenn Sie nicht noch einmal kandidieren?

Gemäß § 10 BbgKWahlG ist Wahlbehörde der Bürgermeister der amtsfreien Gemeinde.
Ihr Hinweis ist nicht nachvollziehbar.

Es grüßen Sie,

Matthias Mehldau und Tobias Anton

[1] https://einmachglas.wordpress.com/2007/11/15/wahlbeobachtung/

Mit freundlichen Grüßen

gez. M ü l l e r
Leiter FB1/Wahlleiter

Verteiler
Kommunalaufsicht, Herrn Fischer

Sonntag: Nächste Wahlbeobachtung bei Berlin

Wie just be. hier anmerkte, sind alle Menschen herzlich eingeladen dem Wahlvorgang in Fredersdorf-Vogelsdorf genaustens auf die Finger und Knöpfe zu schauen. So treffen sich Menschen etwa auch nachts um fünf im CCCB.

Hinweise zum Mitmachen gibts im Wiki des CCC Berlin. Dort gibt es auch eine Vorbereitungs-Seite für die Wahl am 2. Dezember. Auf der Wikiseite kannst Du ja Deine Kontaktdaten fallen lassen und die anderen Leute auf Dich zu kommen lassen, oder einfach bei mir melden: 01sieben6 zwei9 95 95 96

Hier gehts hin:

001/002 GS Nord Posentsche Straße 60
003/004 Kita 3 Verbindungsweg 5 15370 Fredersdorf Tel.: (033439) 59545
005 Oberschule Fredersdorf http://www.oberschule-fredersdorf.de/ Oberschule Fredersdorf Tieckstraße 39 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf Telefon.: 033439 79 695
006 Fred-Vogel-Grundschule http://www.fred-vogel-grundschule.de/ Tieckstraße 38 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf 033 439/ 54 460
007 Katharinenhof 15370 Fredersdorf, Ernst-Thälmann-Strasse 29 a 033439 / 5300-530
008 Kita Vogelsdorf Mittelstraße 28 15370 Vogelsdorf
009 Freiwillige Feuerwehr Vogelsdorf, Frankfurter Chaussee 76 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
999 Rathaus, Briefwahllokal Lindenallee 3

Am 2. Dezember wird wieder elektronisch in Fredersdorf-Vogelsdorf gewählt. Diesmal findet die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters statt, nachdem bei der ersten Wahl kein Kandidat eine 50%ige Mehrheit bekommen hat (Wahlbeobachtung).

Oder einfach mir mal ne Mail schreiben: wetterfrosch (at) gruene-jugend.de

Die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf liegt östlich von Berlin.

Wahlbeobachtung

Es fand zur Stichwahl eine erneute Wahlbeobachtung am 2.12.2007 statt, der Bericht folgt noch.

Updates: 20.11. Offener Brief mit Nachfragen an Wahlleiter wurde rausgeschickt (s.u.) und alle Inhalte (Fotos wie Bericht) unter die Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland-Lizenz gestellt. 29.11. Die Antworten des Wahlleiters sind eingetroffen.

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Am vergangenen Sonntag wurde gewählt. Zusammen mit einem Bekannten habe ich das Ablesen der Computer-betriebenen Auszählung der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf beobachtet. Hier ein kleiner bunt bebilderter Bericht:

Nachmittags entschließen wir uns rauszufahren und packen zumindest noch die Brandenburger Wahlgeräteverordnung für Landtagswahlen (PDF) ein. Das Exemplar für eine Kommunalwahl haben wir leider nicht rechtzeitig ergooglet. Es sollte sich aber auch nicht großartig unterscheiden.

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17.50h Wir kommen im Wahllokal an und überzeugen uns als erstes vom Aushang einer verständlichen Anleitung zur Bedienung der Wahlcomputer. Wir stellen uns als interessierter Bürger bzw. Informatikstudent vor. Das Photographieren wird uns unter Vorbehalt gestattet. Da es uns um die Handlungen geht, verzichten wir selbstverständlich auf die Aufnahmen von Gesichtern, die sich nicht in einer Gruppe befinden oder Fragen die Abgelichteten zuvor.

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Seit sechs oder sieben Jahren werden in der Gemeinde Wahlcomputer eingesetzt, auch für Bundestagswahlen. Die Gemeinde wurde von ihrer Partnerstadt in NRW auf die Idee gebracht, die Geräte anzuschaffen. Trotz Vollautomatisierung sind in den beiden besichtigten Wahllokalen jeweils circa fünf Personen anwesend, die die Durchführung der Wahl durch den Computer begleiten.

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17.59h Uns wird mitgeteilt, dass nun für einen kurzen Moment, der circa zwei bis drei Minuten andauerte, die Wahl unter Ausschluß der Öffentlichkeit beendet wird. Danach könnten wir selbstverständlich wieder dabei sein. Die Rechtslage für diesen Akt ist uns sehr ungewiss – vermutlich wollten sich die Leute mal besprechen, wie sie nun mit diesen zwei neugierigen Jungs umgehen wollen.

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18.03h Wir werden wieder herein gelassen. Die externe Bedieneinheit des Wahlcomputers ist bereits mit beiden Schlüsseln, welche notwendig sind, um die Wahl zu beenden, bestückt. Das kleine Terminal dient zur Freischaltung der einzelner Wahlgänge, um Doppelwahlen zu verhindern. Ferner zählt es sichtbar die Anzahl bereits abgegebene Stimmen mit. In der vom Innenministerium autorisierten Softwareversion wird selbstredend nicht angezeigt, was gewählt wird.

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18.05h Die Vorsitzende des Wahlvorstandes kämpft einen Moment mit dem Verständnis der ein-A4-seitigen Anleitung des Gerätes, um die Auszählung zu starten. Schnell wird die Bedienung klar, die notwendigen Knöpfe werden gedrückt. Alle sind gespannt.

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Aus der Rückseite rollt aus einem Kassen-Quittungs-Drucker das Ergebnis. Selbiges wird verlesen und handschriftlich im Wahlprotokoll notiert. Die Anzahl abgegebener Stimmen wird mit den Häkchen aus dem Wählerverzeichnis verglichen, die Zahlen stimmen überein. Das Speichermodul wird entfernt und in einen Umschlag getan.

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18.10h Ein zweiter Ausdruck kommt aus dem Drucker.

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„Was ist das denn?“ frage ich einen neben mit stehenden Herren, „etwa ein zweites Ergebnis?“. „Wir haben noch ein Ergebnis“ wiederholt dieser etwas lauter. Mehrere Personen stellen sich verdattert um das Gerät auf. Es handelt sich in der Tat um einen identisch bedruckten Zettel (auch alle Zahlen stimmen überein).

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Wir fragen etwas später, ob das normal sei, dass ein zweites Ergebnis ausgegeben wird. Ja, das habe das andere Gerät auch getan. Beide Zettel werden zu dem Null-Summen Ausdruck vom Morgen in der Protokoll geklebt und unterschrieben.

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Keine Besonderheiten oder Auffälligkeiten werden im Protokoll notiert. Beim Blick in das Protokoll des Wahllokals einen Raum weiter sehen wir nur einen Ausdruck des Ergebnisses – wir wurden mit einer Notlüge abgespeist, wie uns später auf Nachfrage im Rathaus indirekt verraten werden soll. Der Umstand des doppelten Ausdrucks wurde nicht im Protokoll vermerkt – außer durch das stumpfe Einkleber beider Quittungen.

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18.25h Das Mobiltelefon der Wahlvorstands-Vorsitzenden klingelt. Sie gibt die Ergebnisse durch. Das Protokoll wird abgeschlossen, alle Wahlvorstehenden unterschreiben und es wird dem Umschlag mit dem Speichermodul zugefügt und versiegelt.

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Die Computer werden zusammengeklappt und versiegelt. Die Siegel sind mit einem Stempel der Gemeinde versehen. Am Ende bleibt ein Siegel übrig. Wo denn das Baugleichheitszertifikat sei, wollen wir wissen. Laut Wahlgeräteverordnung muss es von der Wahlbehörde am Morgen dem Wahlvorstand übergeben worden sein. Niemand weiss, wovon wir Reden. Im Gemeindezentrum erfahren wir später, dass es sich im Gerät selbst befunden haben müsste.

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18.30h Der Abtransport von Gerätschaft und Umschlägen beginnt und wird mit privaten Kraftfahrzeugen durchgeführt, die sich ins Rathaus aufmachen. Wir werden gebeten mitzukommen, um die Rechtslage unserer Photographien direkt mit dem Wahlleiter zu klären.

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ca. 18.50h Wir kommen im Rathaus an. Der Wahlvorsteher der Gemeinde, Herr Müller, erklärt, dass das alles kein Problem sei, solange wir keinen Wahlakt selbst abgelichtet hätten. Wir beteuern unsere Sorgsamkeit im Umgang mit dem Recht am eigenen Bild. Herr Müller macht sich darum keine Sorgen.

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ab 19h Dutzende Umschläge der verschiedenen Wahllokale liegen auf dem Tisch, Zahlen werden zusammengeschrieben, die Speichermodule ausgelesen und von der Software der Firma Nedap ausgelesen.

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Der technische Betreuer der Wahl erklärt, dass die Module alle nur genau einmal auslesbar seien und nicht nochmal verwendet werden. Wird eine Wahl angezweifelt, müssen weitere Ausleseprozese durch das deutsche Vertriebsunternehmen der Wahlcomputer durchgeführt werden. (Da fällt mir ein; der letzte Papier-Volksentscheid in Hamburg wurde durch die Druckerei-GmbH der Wahlzettel selbst ausgezählt.)

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Wir erfahren ferner, dass die Konstellation von Software- und Geräteversionen für jede Wahl durch das Innenministerium zugelassen werden müssen. Der Deutsche Vertrieb der Software, vermutlich HSG, verschickt die jeweilige Softwareversion für jede Wahl per unverschlüsselter und (!) unsignierter Mail. Uns stehen die Haare zu Berge.

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Derweil werden die Briefwahlzettel im Raum nebenan ausgezählt. Dieses Ergebnis wird dem bisherigem durch Eintippen hinzugefügt.

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Balkendiagramme werden in Excel-Tabellen generiert, Tabellen werden ausgedruckt. Im Gesamt-Wahlprotkoll wird festgehalten: Keine Besonderheiten, keine Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten. Eine ganz normale Wahlcomputerwahl eben.

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ca. 21:30h Das Endergebnis steht: Kein Kandidat erhält die absolute Mehrheit. Die Stichwahl findet am 2. Dezember statt.

Ich kann da leider nicht kommen, wünsche aber allen freiwilligen Wahlbeobachtern in Fredersdorf-Vogelsdorf viel Spaß!

Der Unterhaltungsfaktor ist garantiert. Kamera nicht vergessen!

Wer Interesse hat, kriegt gerne von mir die Liste der Anschriften der Wahllokale.

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Offener Brief an den Wahlvorsteher Müller

Am Dienstag stellten wir dem Wahlvorstehe der Gemeinde folgendes Schreiben zu:

Offener Brief
In Kopie an Herrn Bürgermeister W. Thamm

Per Mail an
w.mueller@fredersdorf-vogelsdorf.de sowie
w.thamm@fredersdorf-vogelsdorf.de

Hamburg, den 20. November 2007

Sehr geehrter Herr Wahlleiter W. Müller,
werte Interessierte Öffentlichkeit,

zusammen mit Herrn Tobias Anton beobachtete ich am 11. November 2007 die Auszählung und Zusammenzählung der Ergebnisse zur Wahl des Bürgermeisteramts Ihrer Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf.

Wir verstehen uns als interessierte Bürger, die den Einsatz von Wahlcomputern kritisch hinterfragen. Einen ersten Bericht von unseren Beobachtungen habe ich im Internet auf meinem Weblog veröffentlicht [1]. Sollten Ihnen gegenteilige Sachverhalte bekannt sein, so bitte ich Sie mir mitzuteilen, so dass sie an gegebener Stelle angemerkt werden können.

Wir gedenken einen Artikel für eine wissenschaftliche Fachzeitschrift zu verfassen, in dem wir auch gerne Ihre folgenden Antworten und Darstellungen einfließen lassen wollen.

Wir bitten Sie daher um zeitnahe Antwort vor der Durchführung der Stichwahl am 2. Dezember 2007. Sie erhalten dieses Schreiben auch per Post.

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden wir zur Schließung des Wahllokales 001 in der xy Grundschule um 18:00h aus Raum gebeten?

Vor Ort wurde und mitgeteilt, dassdiese üblicherweise nicht öffentlich stattfände. Nach §49 insbesondere in Verbuindung mit §55 der Brandenburger Wahlverordnung ist uns keine Rechtfertigung für dieses Handeln herleitbar, da wir uns zuvor auch als Bürger Berliner vorstellten womit wir keine wahlberechtigte Person darstellten und sich zu diesem Zeitpunkt keine solche im Wahllokal befand.

2. Aus welchem Grund druckte der eingesetzte Wahlcomputer im Wahllokal 002 der Grundschule ein zweites Ergebnis aus?

Entgegen der Zusicherung der Mitglieder des Wahlvorstandes des Lokals ist dies nicht üblich, wie beim Betrachten der anderen Wahlprotokolle klar wird: Diese enthalten nämlich nur eine Version des Ausdrucks und nicht zwei wie des Wahllokals 002.

3. Warum wurde diese Unregelmäßigkeit nicht im Wahlprotokoll des Wahllokals 002 oder auch im gesamten Wahlprotokoll der Bürgermeisterwahl festgehalten trotzdem wir die Wahlvorsteherin des Wahllokals und sie persönlich darauf hingewiesen haben?

4. Warum wusste in beiden von uns besuchten Wahllokalen keine Mitglied des Wahlvostands etwas über den Aufenthalt der Baugleichheitserklärung des Herstellers der eingesetzten Geräte?

4.b In der Wahlgeräteverordnung Brandenburgs für Landtagswahlen ist festgehalten, dass am Morgen des Wahltages dem Wahlvorstand der Wahlcomputer eine Baugleichheitserklärung mit ausgehändigt werden muss. Gilt dies auch für Ihre kommunale Wahl?

4.c Warum wurde uns bei der Auszählung im Rathaus kein Einblick in diese Dokumente gewährt, obwohl Sie und der technische Betreuer der Wahl von dem Aufenthaltsort der Papiere gewusst haben und er Ihnen zugänglich war?

5. Halten Sie es für beunruhigend, dass die Ausgabe respektive die Nutzung der Siegel für Unterlagen, Geräte und Speicher für das Wahllokal 002 so ablief, dass am Ende ein Siegel übrig blieb? Wie ist dieser Überschuß an Siegeln zustande gekommen?

6. Halten sie einfach gestempelte, weiße Aufkleber als geeignetes Siegel für die Verwahrung Ihrer Wahlcomputer und Sicherung der Ergebnisse?

7. Welche Vorkehrungen treffen Sie für die sichere Lagerung der Wahlcomputer?

8. Halten sie es für bedenkenswert, dass die nochmalige Auszählung der Stimmen, etwa bei einer Anfechtung der Wahl, nur durch eine private GmbH vorgenommen werden kann?

9. Halten Sie es für bedenkenswert, dass Sie die Software, welche für den Betrieb der Geräte notwendig ist, lediglich mittels einer E-Mail in Klartext-Form erhalten, welche auch nicht signiert oder sonst wie gesichert ist?

10. An Herrn Thamm: Sind Sie reinen Gewissens zugleich Mitglied Ihrer Wahlbehörde, welche die schwierig kontrollierbaren Geräte zur Wahl ausgibt, als auch amtierender Inhaber des Amtes, dessen Wahl durch die Behörde organisiert wird, auch wenn Sie nicht noch einmal kandidieren?

Es grüßen Sie,

Matthias Mehldau und Tobias Anton

[1] https://einmachglas.wordpress.com/2007/11/15/wahlbeobachtung/


Guten Tag!

Hier ist das Blog vom Wetterfrosch am Entstehen. Gerade fängt er an in Hamburg Flosse zu fassen und rekunstruiert hier seine jüngste Vergangenheit. Viel Spaß!
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