Posts Tagged 'BVerfG'

Verfassungsgericht: Recht auf Trusted Computing (Video der Urteilsverkündung)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil über die Rechtmäßigkeit der Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme geschaffen.


(Bessere Qualität des Phoenix-Übertrag via diesem Bittorrent-File herunterladbar.)

Reaktionen aus der Politik: Schäuble sieht sich bestätigt, die Grünen danken dem BVerfG für eine Stärkung des Rechtsstaats wie auch für die FDP Guido Westerwelle das Urteil als Meilenstein der Freiheit und Bürgerrechte begrüßt und auch Hubertus Heil von der SPD begrüßt das Urteil und verlangt einen „verfassungsgemäßen Gesetzentwurf“ wie auch die Linke Konsequenzen für künftige Gesetze fordert. Eigentlich können doch alle nur zufrieden sein – oder?

Konkret sagt das Urteil: Gesetzesgrundlage in NRW ist nichtig, aber Onlinedurchsuchungen unter entsprechenden Auflagen möglich. Wir dürfen gespannt sein welches juristisch-technische Verfahren sich die werten GesetzgeberInnen ausdenken um in der zweiten Runde dabei zu sein, wenn es wieder heisst: „Im Namen des Volkes“.

Dazu unser Bundesinnenminister, Wolfgang Schäuble, in einer Pressemitteilung:

Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus – wie in der Föderalismusreform I vorgesehen – übertragen werden kann.

Dazu titel die dpa Koalition rechnet mit rascher Einigung über Onlinedurchsuchungen und schreibt weiter: „Schäuble sieht seine Pläne weitgehend bestätigt. […] SPD-Chef Kurt Beck meinte, Karlsruhe habe den Vorstellungen sicherheitspolitischer Hardliner eine Absage erteilt.“

Für Jura-Allergiker gibts auch ne Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil.

netzpolitik.org führt im heutigen Posting zur Onlinedurchsuchung einen Pressespiegel und hat umfangreich Hintergrundmaterial zusammengestellt.

Zum Titel dieses Postings sag ich nur: Defining terms by using them!

Vorratsdatenspeicherung: Sammelklage bis Weihnachten verlängert!

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Grafik unter Public-Domain – Spread the PNG!

Wer jetzt immernoch nicht mitklagt, kann danach kein „Ich war dabei“-Shirt tragen.
Und 13 000 Leute dürfen das schon (Stand Mitte November).

Eigentlich weiß jeder was zu tun ist. Gründe gibt es genug, sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen. Gründe findet man ausreichend auch noch in einer fünfminütigen Info (Mehr Aufklärungsmaterial gibt es hier). Allerdings oft läuft dabei etwas schief, weil nämlich die zwingend erforderliche Vollmacht nicht ausgedruckt und verschickt wird. Darum, damit bei dieser wichtigen Sache nichts schief läuft – hier eine Anleitung in 3 Schritten. So und nicht anders muss das gemacht werden. Also auf, die Zeit drängt, denn Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 19.11.2007 24. Dezember 2007 (Poststempel) – also nächstes Weihnachten – angenommen! Auf auf!!!

Schritt 1: Registrierung ausfüllen

Registrierungsformular
Das Registrierungsformular wird ausgefüllt und danach durch Klicken auf “Absenden” abgeschickt.

Die Registrierung enthält die Daten zur Verfassungsbeschwerde. Das Registrierungsformular findet man hier: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/. Das wird online ausgefüllt und dann per Klicken auf “Absenden” übermittelt. Die Daten, die für die Verfassungsbeschwerde benötigt werden, gehen dann beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein. Damit Starostik die Verfassungsbeschwerde durchsetzen kann benötigt er aber aber das Vollmachtsformular, das es nach dem Abschicken der Registrierung zum Herunterladen gibt.

Schritt 2: Vollmacht ausdrucken und ausfüllen

Vollmachtsformular
Das Vollmachtsformular wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Die benötigte Vollmacht gibt es nach dem Abschicken der Registrierung zum Download als PDF- oder RTF-Dokument. Das lädt man herunter, druckt es auf dem Drucker aus und füllt dann alle erforderlichen Felder (im PDF auch direkt am Computer möglich) aus. Nicht vergessen; die Unterschrift!

Schritt 3: Eintüten und Abschicken

Vollmacht ausgefüllt
Die ausgefüllte Vollmacht kommt in den Briefumschlag und wird an Rechtsanwalt Meinhard Starostik geschickt. Frankieren nicht vergessen!

Danach liegt das ganze ungefähr wie oben dargestellt auf dem Tisch (oder wo auch immer). Das große Eckige kommt ins kleine Eckige. Wer so luxuriöse Briefumschläge mit Fenster besitzt, braucht den Brief nur noch frankieren und in den nächsten Briefkasten stecken. Wer kein Fenster im Umschlag hat, schreibt es eben drauf und steckt den fertig frankierten Briefumschlag ebenfalls in den nächsten Briefkasten. Alles bis zum 19. und man hat seinen Teil geleistet. Gekostet hat es nicht mehr als einen Briefumschlag, eine 55 Cent Briefmarke, etwas Druckertinte und einen Gang zum Briefkasten. Die Verfassungsbeschwerde kostet nichts (in Ziffern: 0), denn…

Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte.

(Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/)

Viel Erfolg beim Mitmachen! Jetzt handeln!

Text verfasst von Kai Uhlemeyer unter cc-by


Guten Tag!

Hier ist das Blog vom Wetterfrosch am Entstehen. Gerade fängt er an in Hamburg Flosse zu fassen und rekunstruiert hier seine jüngste Vergangenheit. Viel Spaß!
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