Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil über die Rechtmäßigkeit der Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme geschaffen.
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Reaktionen aus der Politik: Schäuble sieht sich bestätigt, die Grünen danken dem BVerfG für eine Stärkung des Rechtsstaats wie auch für die FDP Guido Westerwelle das Urteil als Meilenstein der Freiheit und Bürgerrechte begrüßt und auch Hubertus Heil von der SPD begrüßt das Urteil und verlangt einen „verfassungsgemäßen Gesetzentwurf“ wie auch die Linke Konsequenzen für künftige Gesetze fordert. Eigentlich können doch alle nur zufrieden sein – oder?
Konkret sagt das Urteil: Gesetzesgrundlage in NRW ist nichtig, aber Onlinedurchsuchungen unter entsprechenden Auflagen möglich. Wir dürfen gespannt sein welches juristisch-technische Verfahren sich die werten GesetzgeberInnen ausdenken um in der zweiten Runde dabei zu sein, wenn es wieder heisst: „Im Namen des Volkes“.
Dazu unser Bundesinnenminister, Wolfgang Schäuble, in einer Pressemitteilung:
Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus – wie in der Föderalismusreform I vorgesehen – übertragen werden kann.
Dazu titel die dpa Koalition rechnet mit rascher Einigung über Onlinedurchsuchungen und schreibt weiter: „Schäuble sieht seine Pläne weitgehend bestätigt. […] SPD-Chef Kurt Beck meinte, Karlsruhe habe den Vorstellungen sicherheitspolitischer Hardliner eine Absage erteilt.“
Für Jura-Allergiker gibts auch ne Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil.
netzpolitik.org führt im heutigen Posting zur Onlinedurchsuchung einen Pressespiegel und hat umfangreich Hintergrundmaterial zusammengestellt.
Zum Titel dieses Postings sag ich nur: Defining terms by using them!
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